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Anfang 2017 führte der NABU Otzberg mit Hilfe von rund 20 ehrenamtlichen Helfern eine Horstkartierung im Märkerwald durch. Ein Gebiet von 3 km Durchmesser wurde im Verlauf von mehreren Wochen systematisch nach Nestern abgesucht. Anschließend nahm der Gutachter Dirk Bernd bei zwei Waldbegehungen die wichtigsten Horste in Augenschein und verfasste aufgrund seiner Beobachtungen ein zweites Gutachten für den Märkerwald. Neben einer aktuellen Uhu-Brut im Prüfbereich und zahlreichen brütenden Mäusebussarden wurden 10 Horste vom Rotmilan/Schwarzmilan, 2 Horste vom Wespenbussard, 14 Horste vom Mäusebussard, 6 Horste vom Habicht/Sperber und 2 vom Kolkraben gefunden und bestätigt. Das Fazit des Gutachters (s.o.) bleibt daher unverändert.
Für unseren Wald bedeutet das:
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Massive Eingriffe in ein funktionierendes Ökosystem.
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Großflächige Rodungen im urwüchsigen Wald mit hohem Buchenbestand.
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Dadurch Zerstörung wichtiger (Über-)Lebensräume von Schwarzspecht, Eulen, Käuzen, Fledermäusen und vielen anderen Waldtieren.
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Bodenversiegelungen mit riesigen Beton-Fundamenten. Dadurch Beeinflussung von Gundwasseraufkommen und –qualität.
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Störung, Irritationen sowie Scheuchwirkung auf viele Wildtiere durch Lärm und Infraschall.
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Potenzielle Gefährdung Windkraft-sensibler Tierarten im Märkerwald, darunter Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Uhu, Schwarzstorch und 10 zum Teil stark gefährdete Fledermausarten. Viele dieser Tiere fallen den Rotoren von Windkraftanlagen zum Opfer.
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Verwandlung unseres Naherholungsgebietes in einen Industriestandort mit großflächigem Kahlschlag und bis zu 10 Meter breiten Zu- und Abfahrtswegen.
Der NABU Ober-Klingen hat Anfang des Jahres ein Gutachten über das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen im Märkerwald in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind sehr aufschlussreich und bestätigen unsere Annahmen. Seit April 2017 liegt ein weiteres Gutachten vor, das sich mit den Brutstandorten im Märkerwald befasst. Hier konnte ein aktuelles Brutvorkommen des Uhus im Prüfbereich der geplanten Windkraftanlagen eindeutig nachgewiesen werden.
Im Fazit heißt es: "Fachgutachterlich wird daher nochmals aufgrund der hier vorliegenden Nachweise dringend empfohlen, den Märkerwald auf Ebene der Landesplanung bzw. Regionalplanung oder im Falle eines BimschVerfahrens vollständig zu streichen, da eine flächige Betroffenheit für zahlreiche planungsrelevante Arten hier vorliegend valide nachgewiesen wurde und nochmals durch die Horstkartierung belegt wurde."